Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von
Timo Graf lighting design


Der Auftraggeber wird im folgenden als AG und der Auftragnehmer als AN bezeichnet.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des AG erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem AG.

§ 2 Selbständigkeit des AN nach §18 EkStG

Der AN ist Freiberufler i.S. des §18 EkStG. Er ist in der Erfüllung seiner Leistung selbständig tätig. Eine vorübergehende Eingliederung in projektbezogene Prozesse und Arbeitszeiten steht dem nicht entgegen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem AG überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Bilder etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem AG unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten alle unsere ausgewiesenen Preise exklusive Reise-, Hotel- sowie Verpflegungskosten. (2) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. (3) Die im Angebot geltenden Preise sind Nettopreise und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Einer Mahnung bedarf es nicht. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Gewährleistung

(1) Der AG hat die geleistete Dienstleistung / Ware unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei Produktionen, wo der Auftragnehmer oder ein Vertreter vor Ort ist, genügt dies in der Sprachform. (2) Mängelrügen können vom Auftragnehmer nur binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Empfang der Ware (z.B. Lichtkonzept) erhoben werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als vertragsgerecht genehmigt. (3) Dem AN muss mindestens zweimal die Chance der Nachbesserung eingeräumt werden. (4) Schlägt die Nachbesserung fehl bzw. erfolgt sie nicht binnen einer angemessenen Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Für Mangel-Folgeschäden haftet der AN jedoch nicht, insbesondere haftet er nicht für entgangene Verluste o.Ä.. (5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Rüge der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

§ 6 Haftung für Dritte

Der AN übernimmt keine Verantwortung für Dritte, die ihm vom AG zur Erfüllung seiner Leistung zur Verfügung gestellt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Im Falle der schriftlich vereinbarten Übernahme von AG-Pflichten durch den AN, geht der AN von der unternehmerischen Selbständigkeit und der Volljährigkeit dieser Person aus, soweit ihm vom AG nichts Gegenteiliges schriftlich mitgeteilt wird.

§ 7 Arbeitszeiten

(1) sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden täglich. (2) Sollten Mehrstunden anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet, jede angefangene stunde mit 10/100 der angebotenen Tagesgage zu vergüten. (3) Notwendige Anreisetage werden, sofern nicht anders vereinbart, bei einer Entfernung bis 300km zwischen Geschäftssitz des AN und Produktionsort mit 50% der Tagespauschale, bei grösseren Entfernungen mit 100% der Tagespauschale abgerechnet.

§ 8 Unterkunft / An- und Abreise

(1) Der AN hat einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel mindestens mittleren Standards. (2) Sollte vom AG kein Hotel zur Verfügung gestellt werden, hat der AN das Recht, sich in einem Hotel der genannten Klasse unterzubringen. Der AN hat für die Kosten aufzukommen.
(3) Der AG muss für alle notwendigen Reisekosten, inkl. hieraus resultierender Zusatzkosten (z.B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel etc.) aufkommen.

§ 9 Kündigungsrecht des Auftraggebers

(1) Der AG kann bis zur Vollendung des Auftrags jederzeit kündigen. Kündigt der AG, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Auftragssumme einzufordern. (2) Vereinbarte Reisekosten, Hotelkosten bzw. Spesen werden in diesen Fällen nicht berechnet. (3) Sonderregelungen diesbezüglich müssen schriftlich getroffen werden.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

dem AG steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der AG nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Gefahrübergang

(1) Wird von Auftraggeberseite eine schlechte technische Infrastruktur bzw. mangelnde Koordination / Organisation bereitgestellt, übernimmt der AN keinerlei Haftung für die angebotene Dienstleistung. (2) Alle technischen wie organisatorischen Voraussetzungen müssen, wie im Vorfeld besprochen und definiert, vorhanden sein.

§ 12 Künstlerische Freiheit

Schadenersatzansprüche des AG aus vertraglich bestimmten künstlerischen Leistungen sind ausgeschlossen.

§ 13 Übertragung der Nutzungsrechte

Für Gestaltungsarbeiten (z.B. Lichtdesign, Contenterstellung, Setdesign) die vom AN erstellt werden, erwirbt der AG, sofern nicht anders schriftlich geregelt, ausschließlich für die Dauer der Veranstaltung ein einfaches Nutzungsrecht. Alle darüber hinausgehenden Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben beim Urheber. Über den angegebenen Zeitrahmen hinaus führende Nutzung ist gesondert zu vergüten.

§ 14 Abnahme

Sofern der AG nicht bis zum Ende der zu erbringenden Leistung, insbesondere, wenn er bei deren Erfüllung präsent war, schriftlich einen Einwand gegen ihre Mangelfreiheit erhoben hat, gilt sie als abgenommen.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Wir sind berechtigt, die angebotene Sache zurückzunehmen (z.B. bei vereinbarten Teilzahlungen), wenn der AG sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

§ 16 Gesetze

Es gelten, soweit nicht anders vereinbart, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

§ 17 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern AF und AN beide im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, den AG an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort.

§ 18 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.